Kundenbewertungen

Bewertungsportale auf dem Prüfstand

Bundeskartellamt nimmt Bewertungsportale in die Pflicht

Laut wurden die Stimmen, die Bewertungen bestimmter Portale als unseriös und intransparent bezeichneten: Nach einer Untersuchung fordert das Kartellamt die Portale dazu auf, mehr Verantwortung im Kampf gegen Fake-Bewertungen zu übernehmen und gibt nun Empfehlungen.

 

Stärkung der Nutzerrechte

Nutzerbewertungen sind neben dem Preis das wichtigste Entscheidungskriterium für Verbraucher beim Online-Kauf“ sagte Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes.
Da es viele Hinweise auf Manipulationen und Täuschungen hinsichtlich der Nutzerbewertungen gab, hat das Bundeskartellamt infolgedessen beschlossen, eine Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet einzuleiten. Die Sektoruntersuchung und viele Medienberichte bestätigten die Mutmaßungen und zeigten nochmal deutlich auf, dass große Unterschiede bei Vorgehensweisen der verschiedenen Portale bei der Erfassung, Filterung und Darstellung von Bewertungen bestehen.
Auf diesen Portalen seien viele Bewertungen nicht authentisch, weil sie zum Beispiel computergeneriert sind oder der Bewertende bei positiven Bewertungen eine Gegenleistung erhielt.
Außerdem nehmen Portale oft nur eine automatische oder manuelle Vorab-Prüfung vor, was zur häufigen Löschung negativer Kommentare führt.

 

Befragungen gegen täuschende Bewertungen

Um dem entgegen zu wirken beschloss das Bundeskartellamt, dass Internetportal-Betreiber in den kommenden Monaten zu den Darstellungsarten der Bewertungen befragt werden sollen.
Die Befragungsergebnisse werden im Herbst dieses Jahres der Öffentlichkeit präsentiert. Bis zum 31. Juli 2020 besteht nun die Gelegenheit, zu dem Konsultationspapier Stellung zu nehmen.

Das Bundeskartellamt sieht gerne vor, dass Portal-Betreiber spezifische Vorab-Prüfungen und Filtertechnologien anwenden, die zum Erkennen der Fake-Bewertungen helfen. Jedoch sind bei der Entstehung und Verbreitung einer Bewertung oft Plattform, Hersteller, Händler und Bewertungsvermittler zuständig, was die Suche nach einem Verantwortlichen bei einem nicht existierenden behördlichen Verbraucherschutz enorm erschwert. Aus diesem Grund sind die Portale letzten Endes selbst dafür zuständig, ob sie die vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen. Das Bundeskartellamt kann hierbei keine Verbote erteilen.

 

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