Impressum

Mögliche Inhalte für Ihr Impressum

Nach § 5 TMG und § 55 RStV liegt für die meisten nicht privaten Webseiten eine Impressumspflicht vor. Im Folgenden sehen Sie, was in Ihr Impressum aufgenommen werden könnte:

 

  1. Name und Anschrift: Der Name des Anbieters sowie eine ladungsfähige Anschrift sollten ins Impressum aufgenommen werden. Das könnte also z.B. so aussehen: „Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover“. Bei Firmennamen ist zudem auf die Rechtsform zu achten, wie im Beispiel die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft. Der Vertretungsberechtigte der juristischen Person kann zudem hier angegeben werden.

 

  1. Schnelle Kontaktaufnahme: Damit Personen schnell Kontakt zum Unternehmen aufnehmen können, ist die Angabe einer Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind, empfehlenswert. Des Weiteren können Sie Ihre aktive E-Mail-Adresse angeben. Weitere Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme wie eine vorhandene Faxnummer sind zusätzlich optional.

 

  1. Aufsichtsbehörde: Wird für die Ausübung eine behördliche Zulassung benötigt, so muss die entsprechende Aufsichtsbehörde im Impressum Erwähnung finden. Das ist etwa bei Ärzten, Rechtsanwälten sowie bei Inhabern von Gaststätten der Fall.

 

  1. Register: Ist das Unternehmen in einem Pflichtregister gelistet, wie etwa dem Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen, dann muss dies im Impressum angegeben werden und zwar mitsamt Registernummer und zuständigem Gericht.

 

  1. Identifikationsnummern: Wer eine Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer besitzt, muss diese im Impressum angeben.

 

  1. Berufsspezifisches: Vor allem Freiberufler, wie etwa Rechtsanwälte oder Ärzte, müssen hier weitere Angaben machen. Was ins Impressum aufgenommen werden sollte, erfahren Sie bei der zuständigen Kammer. In aller Regel ist es die Nennung der Kammer (sofern vorhanden), die gesetzliche Berufsbezeichnung, sowie das Land in dem die Berufsbezeichnung erworben worden ist. Hinzu kommen je nach Beruf weitere Regelungen, über die Sie sich entsprechend informieren sollten.

 

  1. Journalistisch-redaktionell: Wer solche Inhalte anbietet, wie sie etwa auf einem Blog zu finden sein können, der muss zudem den Verantwortlichen nach § 55 Abs. 2 RStV samt Anschrift nennen.

 

Bsp: Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV.:
Stefan Schnieder, Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover