Wirtschaft 2020

Folgen der MWSt.- Senkung durch das Corona-Konjunkturpaket

Ziel: die Bewältigung der Krise

Die Bundesregierung beschloss am 3. Juni im Zuge der Infektionszahlsenkungen und Beschränkungslockerungen ein Konjunktur-und Krisenbewältigungspaket. Dieses 130 Milliarden Euro schwere Konjunkturpaket wird durch die Aufnahme neuer Schulden finanziert und soll die deutsche Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder ankurbeln.  Was kommt durch die beschlossenen Änderungen als Unternehmen auf Sie zu?

Das Konjunkturpaket ist in vier Krisenbewältigungsstrategien gegliedert, um den Wohlstand zu sichern und die Zukunftsfähigkeit in Deutschland zu stärken. Zum einen soll der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16%, sowie von 7% auf 5% gesenkt werden, es soll einen Kinderbonus für Familien geben, Kommunen sollen durch den Bund stärker gefördert werden und letztlich soll es ein Überbrückungshilfeprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen geben.

 

Hilfe für KMU im Fokus

Das Überbrückungshilfeprogramm soll vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, die Krise zu durchzustehen.  Die dafür eingeplanten 25 Milliarden Euro sind für besonders von der Corona-Krise getroffene Unternehmen vorgesehen. Erstattet werden bis zu 50% der fixen Kosten bei einem Umsatzrückgang von 50% gegenüber dem Vorjahresmonat und 80% werden erstattet, wenn ein Umsatzrückgang von mehr als 70% festzustellen ist. Eine zusätzliche Belohnung für KMU’s gibt es, wenn diese trotz der Krise ihr Ausbildungsangebot im Vergleich zu den Vorjahren nicht verringern, ggf. sogar noch ausweiten. Dies wird mit 2.000 Euro, bzw. bei Ausweitung des Angebots mit 3.000 Euro pro neu geschlossenen Ausbildungsvertrag honoriert.

 

Folgen der Änderung des Mehrwertsteuersatzes

Interessanter wird die Umsetzung der Änderung des Mehrwertsteuersatzes, die bis zum 31.12 dieses Jahres befristet ist und ab dem 1. Juli gültig sein soll. Davon sind nicht nur alle Unternehmen Deutschlands betroffen, sondern auch die Endverbraucher.

Dabei gibt es drei Preisgestaltungsmöglichkeiten, wie man die Senkungen der Steuern für Kunde und Unternehmen aufteilen kann:

Die Senkung wird entweder

  • komplett an die Kunden weitergegeben (Variante 1) oder
  • gar nicht an den Kunden weitergegeben (Variante 2) oder
  • nur teilweise weitergegeben (Variante 3)

 

Welche Folgen hat die jeweilige Entscheidung für eine der Varianten?

  • Variante 1 – Weitergabe an den Kunden

Bei dieser  Variante profitieren die Endverbraucher am meisten. Die durch die Mehrwertsteuer gedrosselten Preise aller Produkte, verleiten Menschen zu einem größeren Kaufdrang. Besonders für Menschen mit einem geringen Einkommen machen die leichten Preisdifferenzen einen positiven Unterschied und sie werden kauffreudiger. Das Konsumverhalten aller Menschen wird minimal angestoßen. Auch Ihr Unternehmen kann davon profitieren, wenn Menschen nun eher bereit sind Ihre Produkte zu kaufen, sobald sie ein wenig günstiger sind. Es folgen mehr Umsätze und Einnahmen für Ihr Unternehmen.  Dadurch, dass die geringe Steuerbelastung nur auf dem Verbraucher liegt, kann der Staat nichts aus den Gewinnen Ihres Unternehmens.

  • Variante 2 – keine Weitergabe an den Kunden

Wenn Ihr Unternehmen sich die Mehrwertsteuer zum Vorteil macht und dem Kunden keinen Nachlass gewährt, hat Ihr Unternehmen im Monat voraussichtlich geringfügig höhere Einnahmen, aber keinen größeren Kauf-Reiz für Kunden, die aufgrund Ihrer unveränderten Preise eventuell Ihre Konkurrenten vorziehen. Zudem wird durch den höheren Gewinn insgesamt mehr an den Staat zurückgegeben.

  • Variante 3 – teilweise Weitergabe an den Kunden

Die letzte Variante ist der partielle Preisnachlass, wobei Kunde und Unternehmen jeweils einen kleinen Nutzen haben. Der Unternehmer entscheidet sich, dem Kunden einen minimalen Rabatt zu geben und einen Teil der ersparten Mehrwertsteuer selbst einzunehmen.

 

Alles eine Frage der eigenen Ziele

Für welche der Optionen man sich letztlich entscheidet, liegt im Unternehmen und den individuellen Präferenzen und Zielen selbst.  Durch selbstreflektierende Fragen an sich selbst können Sie herausfinden, was für Ihr Unternehmen am wichtigsten ist:

  • Wie ist die finanzielle Lage meines Unternehmens?
  • Sind meine Kunden sehr preissensibel und wie will ich ihnen gegenüber (gerade jetzt) auftreten?
  • Wie verhält sich meine Konkurrenz (aktuell)?

 

Nachteile der MWSt.-Senkung: Unsicherheit und zusätzliche Abläufe

Die Mehrwertsteuersenkung birgt aber auch Nachteile. Wie schon in der Einleitung beschrieben, wird das Konjunkturpaket hauptsächlich durch die Aufnahme neuer Schulden finanziert und man weiß aktuell nicht genau, wie schnell sich die finanzielle Lage verbessert. Beispielsweise könnte der Handel nach Ablauf der Mehrwertsteuersenkung die Preise anheben oder staatlich finanzierte Strukturen werden wegen verlorener Steuergelder vernachlässigt.
Es müssen in jedem Unternehmen neue Regeln beachtet und umgesetzt werden. Komplizierte Rechnungen sind an der Tagesordnung, um Abonnements oder Anzahlungen richtig zu berechnen. Für viele Dienstleister gibt es individuell einzuhaltende Regeln, beispielsweise in der Gastronomie, bei Umtauschgeschäften oder wenn versehentlich die falsche Umsatzsteuer ausgewiesen wurde.

Der größte Kritikpunkt betrifft alle Unternehmen. Es betrifft das Umpreisen aller Waren, Dienstleistungen und Produkte, die ein halbes Jahr später ohnehin wieder den ursprünglichen Steuersatz annehmen müssen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen haben damit ein Problem, weil oft die benötigten Mitarbeiter fehlen, die für eine derartig aufwendige Arbeit freie Kapazitäten haben. Aus diesem Grund fällt es vielen Unternehmen auch schwer, die Steuererhöhung nicht nur für sich zu nutzen und dazu auch noch zusätzliche Arbeit aufbringen zu müssen.

Ausnahmeregelungen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat für Geschäfte, die die verringerte Steuer an die Kunden weitergeben und ihre Preise vorübergehend senken wollen, eine Lösung gefunden. So sollen nicht alle Preisschilder geändert werden, sondern man könne durch eine Ausnahmeregelung, den Rabatt pauschal an der Kasse gewähren. Das Verfahren ist auch im Einsatz, wenn es einen Schlussverkauf gibt.

 

Zusammenfassend wird eine Stärkung der Binnennachfrage angenommen, um der Wirtschaft aus der starken Rezession zu helfen. Dies ist aktuell jedoch noch mit erheblichen Aufwänden und individuellen Problemen bei den Unternehmen selbst verbunden. Hilfe bei speziellen Fragestellungen für die Umsetzung bieten u.a. Branchenportale wie:

Dehoga: Fragen zur MWSt.-Senkung

Handwerk.com: MWSt.-Senkung  | Das sagt das Handwerk