Immer wenn ein Influencer eine bestimmte Firma erwähnt, wird er zum Markenbotschafter und macht Werbung für diese. Gesetzlich ist es festgeschrieben, dass Werbung als solche leicht erkennbar für den Kunden sein muss. Doch nicht nur Influencer müssen Ihre Werbung richtig kennzeichnen, auch das Unternehmen muss aufpassen durch das Influencer-Marketing keine Schleichwerbung zu machen.
Influencer-Marketing muss erkennbar sein
Doch was ist Werbung?
- Selbstgekauftes Produkt – Der Influencer kauft ein Produkt einer bestimmten Firma aus eigenem Interesse und bezahlt dafür. In den sozialen Medien erwähnt er dieses Produkt. Da das Unternehmen kein werbliches Interesse an dieser Vorstellung hat, stellt dies keine Werbung da.
- PR-Samples – Der Influencer bekommt das Produkt einer Firma kostenlos zur Verfügung gestellt. Das können neben T-Shirts oder Handys auch Übernachtungen in einem Hotel sein. Erwartet das Unternehmen vom Influencer dieses Produkt in den sozialen Medien zu erwähnen, ist dies die Werbung eines PR-Samples.
- Produktplatzierung – Beträgt der Wert von den kostenlos zur Verfügung gestellten Produkten über 1.000 € und wird im Rahmen eines Postings oder Videos erwähnt ist dies eine Produktplatzierung und somit Werbung.
- Werbung für Geld oder andere Gegenleistungen – Der Influencer bekommt Geld oder eine andere Gegenleistung des Unternehmens dafür, dass er die Produkte im Rahmen der sozialen Medien vorstellt. Für das Unternehmen steht das Interesse, das Produkt bekannt zu machen, im Vordergrund. Es handelt sich um Werbung.
- Affiliate Links – Der Influencer setzt in seinem Beitrag in den sozialen Medien einen Link. Dieser verlinkt direkt auf die Seite, auf welcher das Produkt gekauft werden kann. Da eine konkrete Produktseite beworben wird, handelt es sich um Werbung.
Wie Werbung richtig kennzeichnen?
Muss ein Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden, ist auf die richtige Kennzeichnungsart zu achten. Nur richtig ausgezeichnete Platzierungen eines Produkts in den sozialen Medien sind legal und schaffen Transparenz für den Konsumenten. Für die Markierung sind die Hinweise „Werbung“ oder „Anzeige“ zu wählen. Die Kennzeichnung darf nicht versteckt sein. Es muss für den Nutzer, wie in einem Werbeblock beim Fernsehen, ersichtlich sein, dass es sich um Werbung handelt. Das bedeutet, dass die Markierung dem Beitrag vorangestellt sein muss und in derselben Schriftgröße und in erkennbarer Schriftfarbe stehen sollte. Eigene Formulierungen, die eindeutig auf Werbung hinweisen, sind ebenso zulässig.