Streitschlichtung: Neue Regelungen für Online-Händler

Februar 2017 – Neues zur Streitschlichtung

Die neuen Infopflichten betreffen alle Online-Händler, egal ob sie bereit sind, an einer außergerichtlichen Streitschlichtung teilzunehmen oder nicht.

Eine der neuen Infopflichten soll künftig darüber Auskunft geben, inwiefern und ob der Online-Händler bereit ist, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Sollten sie dazu verpflichtet sein, muss die Streitbeilegungsstelle genannt werden inklusive ihrer Anschrift und Webseite. Dazu gehört ebenfalls eine Teilnahmeerklärung, die bestätigt, dass der Online-Händler auch tatsächlich an diesem Verfahren teilnimmt.

Die Verlinkung

Relevant ist auch, dass der Link der für das Einigungsverfahren zuständigen Stelle leicht zugänglich und klickbar ist. Lediglich den Text-Link zu hinterlegen, reicht nicht aus und wird insbesondere vom Abmahnverein IDO abgemahnt.

Was ist mit der ODR-Verordnung?

Neben den neuen Verordnungen, besteht auch weiterhin die ODR-Verordnung des letzten Jahres. Die ODR-Verordnung verpflichtete die EU-Kommission dazu, eine Plattform zu schaffen, über die Verbraucher Streitigkeiten mit Händlern regeln können. Darüber hinaus wurden die Online-Händler dazu verpflichtet, auf diese Plattform hinzuweisen.

Konsequenzen bei Verstößen

Sollten Online-Händler die Informationspflicht versäumen oder diesbezüglich etwas falsch machen, drohen teure Abmahnungen von Konkurrenten oder Verbänden, warnt shopbetreiber-blog.de. Alles weitere zu den Informationspflichten können Sie im VSBG nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/.